Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grün & Vital Lenz Gartenpflege

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Grün & Vital Lenz Gartenpflege (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Auftraggeber über sämtliche Garten- und Landschaftspflegeleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Bereich Garten- und Landschaftspflege. Hierzu zählen insbesondere:

  • Pflege und Schnitt von Gehölzen, Hecken und Obstbäumen
  • Rasenpflege und Rasenentwicklung
  • Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Gartenbereich
  • Maßnahmen zur Bodengesundung einschließlich ggf. vorheriger Analyse

Es werden ausdrücklich keine Bau-, Tiefbau- oder Neuanlagenarbeiten durchgeführt.

Alle Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik und gärtnerischen Fachstandards.

  1. Vertragsabschluss und Auftragsannahme

Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:

  • ein schriftlich erteiltes Angebot des Auftragnehmers und
  • schriftliche Annahme durch den Auftraggeber sowie
  • schriftliche Auftragsbestätigung durch die Geschäftsführung des Auftragnehmers

Erst mit dieser Bestätigung wird der Auftrag verbindlich.

  1. Schriftform (zwingende Vertragsform)

Sämtliche Verträge, Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB.

Die Schriftform wird nur gewahrt durch:

  • eigenhändig unterzeichnete Dokumente beider Parteien (§ 126 Abs. 1 BGB) oder
  • qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB)

Mündliche Absprachen, Telefonate, E-Mails, Messenger-Nachrichten oder sonstige Kommunikationsformen ohne qualifizierte elektronische Signatur sind nicht rechtsverbindlich.

  1. Anzahlung und Vertragsbindung

Ein Auftrag gilt als verbindlich angenommen, wenn zusätzlich zur schriftlichen Beauftragung eine vereinbarte Anzahlung vollständig beim Auftragnehmer eingegangen ist.

Die Zahlung der Anzahlung gilt als Bestätigung des Angebots und führt zur verbindlichen Vertragsbindung.

  1. Leistungsdurchführung

Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Basis des schriftlich bestätigten Leistungsumfangs.

Änderungen oder Erweiterungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung zulässig und werden gesondert vergütet.

  1. Mindestvergütung

Für jeden Einsatz gilt eine Mindestvergütung von:

150,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

unabhängig vom tatsächlichen Aufwand, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  1. Abnahme der Leistung

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung schriftlich gerügt werden.

Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die vertragsgemäße Leistung.

Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind ausgeschlossen, sofern kein neuer Auftrag erteilt wird.

  1. Zahlung

Die Vergütung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Keine Haftung besteht für:

  • natürliche Entwicklungen (Witterung, Wachstum, Standortbedingungen)
  • bereits bestehende Schäden am Objekt
  • Folgen fehlender vorheriger Pflege
  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur:

  • mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung
  1. Werbemaßnahmen und Dokumentation

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Projektbeispiele zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Grün & Vital Lenz Gartenpflege.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.